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   BFH, 17.04.1996 - X R 29/93   

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https://dejure.org/1996,9374
BFH, 17.04.1996 - X R 29/93 (https://dejure.org/1996,9374)
BFH, Entscheidung vom 17.04.1996 - X R 29/93 (https://dejure.org/1996,9374)
BFH, Entscheidung vom 17. April 1996 - X R 29/93 (https://dejure.org/1996,9374)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die steuerliche Begünstigung von Herstellungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 2
    Ausbau; Bemessungsgrundlage; Erweiterung; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 15.11.1995 - X R 102/95

    1. Keine Herstellung einer Wohnung i. S. von § 10 e EStG durch Verbindung von

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 29/93
    Eine Wohnung ist nur dann i. S. des § 10 e Abs. 1 Satz 2 EStG hergestellt, wenn sie bautechnisch neu ist (BFH-Urteil vom 15. November 1995 X R 102/95, BFHE 179, 290; vgl. auch BFH-Urteil vom 24. November 1992 IX R 62/88, BFHE 169, 380, BStBl II 1993, 188 zu § 7 Abs. 5 EStG).

    Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen ein Abzugsbetrag zu gewähren ist, wenn durch Baumaßnahmen erstmals eine selbständige, abgeschlossene Wohnung in einem Gebäude entsteht (vgl. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen -- BMF -- vom 31. Dezember 1994, BStBl I 1994, 887, Tz. 14) kann der Senat offenlassen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 179, 290).

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 29/93
    Herstellungskosten sind Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende Verbesserung entstehen (§ 255 Abs. 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuches -- HGB --; BFH-Beschluß vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830).
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 69/92

    Mietwohnhaus - Herstellungskosten - Aufwendungen

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 29/93
    Aufwendungen für die "Erweiterung" einer Wohnung sind grundsätzlich nachträgliche Herstellungskosten der Wohnung (vgl. BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 69/92, BFHE 178, 36).
  • BFH, 06.12.1995 - X R 116/91

    Restwert eines alten Gebäudes und Abbruchkosten als Vorkosten nach § 10e Abs. 6

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 29/93
    Offenbleiben kann auch, ob bei dieser Fallgestaltung der Restwert der Altbausubstanz in die Förderung nach § 10 e Abs. 1 EStG einzubeziehen wäre (so z. B. BMF in BStBl I 1994, 887, Rz. 49; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 10 e EStG Rz. 68; offengelassen im Urteil vom 6. Dezember 1995 X R 116/91, BFHE 179, 331).
  • BFH, 14.02.1996 - X R 127/92

    Ist ein Schwimmbad im Einfamilienhaus nach § 10e EStG abziehbar?

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 29/93
    Für den Begriff der Herstellungskosten gelten im Rahmen des § 10 e EStG keine Besonderheiten (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 14. Februar 1996 X R 127/92, BFHE 179, 416).
  • BFH, 08.03.1995 - X R 74/94

    Erweiterung i. S. des § 10 e Abs. 2 EStG setzt die Schaffung voll auf die

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 29/93
    Begünstigt sind (nur) die Herstellungskosten für einen Ausbau bzw. eine Erweiterung i. S. des § 17 des II. Wohnungsbaugesetzes -- II. WoBauG -- (BFH-Urteil vom 8. März 1995 X R 74/94, BFHE 177, 399) an dieser Wohnung.
  • BFH, 24.11.1992 - IX R 62/88

    Eigentumswohnung nicht schon durch rechtliche Umwandlung eines bestehenden

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 29/93
    Eine Wohnung ist nur dann i. S. des § 10 e Abs. 1 Satz 2 EStG hergestellt, wenn sie bautechnisch neu ist (BFH-Urteil vom 15. November 1995 X R 102/95, BFHE 179, 290; vgl. auch BFH-Urteil vom 24. November 1992 IX R 62/88, BFHE 169, 380, BStBl II 1993, 188 zu § 7 Abs. 5 EStG).
  • BFH, 05.09.2001 - X R 50/99

    Kumulationsverbot bei der Wohneigentumsförderung

    In demselben Sinne hat der Senat durch Urteil vom 17. April 1996 X R 29/93 (BFH/NV 1996, 805, m.w.N.) entschieden, dass nach § 10e Abs. 2 EStG nur die Herstellungskosten für den Ausbau oder die Erweiterung einer schon vorhandenen Wohnung begünstigt sind; die Herstellungskosten für die Wohnung selbst fallen unter die Grundförderung gemäß § 10e Abs. 1 EStG, sie gehören deshalb nicht, auch nicht teilweise --etwa in Höhe eines Restwerts-- zu den nach § 10e Abs. 2 EStG begünstigten Herstellungskosten eines Anbaus.
  • BFH, 04.03.1998 - X R 142/94

    Begriff der "Wohnung" - Umbau eines Kellergeschosses zur Herstellung einer

    Dabei sind die Grundsätze der inzwischen zu § 10 e Abs. 2 EStG ergangenen Rechtsprechung des Senats zu beachten (vgl. BFH-Urteile vom 8. März 1995 X R 74/94, BFHE 177, 399, BStBl II 1996, 352; vom 15. November 1995 X R 8/94, BFH/NV 1996, 397; vom 15. November 1995 X R 87/92, BFH/NV 1996, 545; vom 7. Februar 1996 X R 12/93, BFHE 179, 413, BStBl II 1996, 360; vom 17. April 1996 X R 29/93, BFH/NV 1996, 805, und in BFHE 179, 290, BStBl II 1998, 92).
  • FG Köln, 28.04.1998 - 9 K 7124/96

    Dachgeschoßausbau und Errichtung eines Carports keine einheitliche Baumaßnahme

    c) Eine größzügigere Anwendung des Begriffes der einheitlichen Baumaßnahme ist auch dem von den Klägern genannten Urteil vom 17. April 1996 (X R 29/93, BFH/NV 1996, 805) nicht zu entnehmen.
  • FG Sachsen, 26.11.2004 - 1 K 2125/00

    § 7 Abs. 1 FördG erfasst nur Aufwendungen an einem fertiggestellten Gebäude;

    In Konsequenz dazu hat der BFH in seinem Urteil vom 17. April 1996 X R 29/93 (BFH/NV 1996, 805) entschieden, dass nach § 10 e Abs. 2 EStG nur die Herstellungskosten für den Ausbau und die Erweiterung einer schon vorhandenen Wohnung begünstigt sind; die Herstellungskosten für die Wohnung selbst fallen unter die Grundförderung gem. § 10 e Abs. 1 EStG .
  • FG Nürnberg, 10.04.2001 - I 178/98

    Fehlgeschlagener Erwerb einer zur Vermietung bestimmten Wohnung - vorab

    Der Senat betrachtet seine Beurteilung als Weiterführung der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 4.3.1997 X R 29/93 (BStBl II 1997, 610 ).
  • FG Hessen, 14.06.2000 - 2 K 4802/97

    Eigenheimzulagegesetz; Wohnraumerweiterung; Grund und Boden; Heizung; Ersetzen;

    Aus der Gesetzesformulierung in § 8 Satz 1 und 2 EigZulG wird deutlich, daß auch nach dem EigZulG - ebenso wie bei der Vorschrift des § 10 e Abs. 2 EStG - im Falle einer Erweiterung Förderungsgegenstand nur die Herstellungskosten für die Erweiterung als solche sind (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 17. April 1996 X R 29/93, BFH/NV 1996, 805).
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